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Zwangsversteigerungen Kanton St. Gallen

Der Kanton St. Gallen zählt zu den grösseren Steigerungsmärkten der Ostschweiz. Objekte verteilen sich über sehr unterschiedliche Regionen — von der Stadt St. Gallen über das Rheintal, das Fürstenland und das Toggenburg bis zum Sarganserland und Linthgebiet — und reichen vom Einfamilienhaus über Stockwerkeigentum bis zu Gewerbe- und Landwirtschaftsliegenschaften. Durchgeführt werden die Verfahren von den regional zuständigen Betreibungsämtern und vom Konkursamt; das zuständige Amt steht jeweils in der Publikation.

Im Kanton St. Gallen läuft die Publikation von Grundstücksteigerungen primär über das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) und die kantonalen Publikationsorgane. AuctionScout überwacht die verfügbaren amtlichen Quellen.

Kommende Termine
2
Im Archiv
2
Median Schätzwert
CHF 465'000

Kommende Termine

ObjektTerminSchätzwertStatus
2½-Zimmer-Wohnung · Eschenbach SG

Wohnung · betreibungsamtlich

13.08.2026in 4 TagenCHF 20'700bald
2-Zimmer-Wohnung · Wil SG

Wohnung · konkursamtlich

26.08.2026in 2 Wochenbald

Archiv (2)

Vergangene und abgesagte Termine bleiben als Marktgedächtnis erhalten — inklusive Zuschlagsergebnis, sobald erfasst.

ObjektTerminSchätzwertStatus
3½-Zimmer-Wohnung (STWE) · Wil SG

Wohnung · betreibungsamtlich · Demo

21.08.2026CHF 465'000abgesagt
Einfamilienhaus · Wil SG

Haus · konkursamtlich

24.06.2026CHF 800'000vorbei

Häufige Fragen — Kanton St. Gallen

Wo finden Steigerungen im Kanton St. Gallen statt?

Am Ort, den das zuständige Betreibungs- oder Konkursamt in der Publikation festlegt — meist in Amtsräumen oder öffentlichen Lokalen in der Region, in der das Grundstück liegt, etwa im Rheintal, im Toggenburg oder im Raum St. Gallen.

Datum, Uhrzeit und Ort entnehmen Sie der amtlichen Publikation und den Steigerungsbedingungen, die vor dem Termin beim Amt aufliegen.

Wo publiziert der Kanton St. Gallen Grundstücksteigerungen?

Primär im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) sowie über die kantonalen Publikationsorgane.

AuctionScout überwacht diese amtlichen Quellen und fasst neue Termine in einem übersichtlichen Steckbrief zusammen — mit Objektart, Ort, Schätzwert und Termin.

Kann ich im Kanton St. Gallen ohne Anmeldung mitbieten?

Grundsätzlich ja: Betreibungsrechtliche Steigerungen sind öffentlich, jede handlungsfähige Person kann teilnehmen.

Verbindlich sind die Steigerungsbedingungen des zuständigen Amts. Sie regeln, ob am Termin eine Sicherheit zu leisten ist und in welcher Form — häufig Bankcheck oder Bargeld — und können weitere Nachweise verlangen. Lesen Sie die Bedingungen deshalb vor dem Termin.

Brauche ich für eine Steigerung im Kanton St. Gallen eine Finanzierungsbestätigung?

Eine formelle Finanzierungsbestätigung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In der Regel ist aber am Termin eine Anzahlung beziehungsweise Sicherheitsleistung zu erbringen; der Restbetrag ist innert der in den Steigerungsbedingungen genannten Frist zu bezahlen.

Klären Sie Ihre Finanzierung deshalb vor dem Termin mit der Bank — der Zuschlag verpflichtet sofort und lässt sich nicht von einer Finanzierungszusage abhängig machen.

Neue Steigerung im Kanton St. Gallen? Erfahren Sie es zuerst.

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