Methodik: So entstehen unsere Daten
AuctionScout bereitet amtliche Publikationen zu Grundstücksteigerungen auf. Diese Seite erklärt, woher unsere Daten stammen, wie sie verarbeitet werden und wo die Grenzen liegen. Wer versteht, wie die Daten entstehen, kann sie richtig einordnen.
Woher die Daten stammen
Grundlage sind ausschliesslich amtliche Quellen. Die wichtigste ist das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB). Grundstücksteigerungen erscheinen dort in zwei Rubriken: SB01 für betreibungsamtliche Steigerungen, also Verwertungen durch ein Betreibungsamt, und KK08 für konkursamtliche Steigerungen, also Verwertungen aus einer Konkursmasse durch ein Konkursamt.
Zusätzlich werten wir die kantonalen Amtsblätter aus, die über die gemeinsame Plattform amtsblattportal.ch erscheinen. Ein eigenes Publikationsorgan (einen sogenannten Tenant) betreiben dort derzeit die Kantone Zürich, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Tessin, Zug, Solothurn, Schwyz, Wallis, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden, Nidwalden und Obwalden. Nicht jedes Amt publiziert auf beiden Ebenen. Deshalb fragen wir das SHAB und die Kantonsblätter parallel ab — zweimal täglich.
Amtliche Publikationen sind nach Art. 5 des Urheberrechtsgesetzes (URG) vom Urheberrechtsschutz ausgenommen. Ihre Auswertung und Wiedergabe ist zulässig.
Was die KI macht — und was nicht
Aus den publizierten Dokumenten, vor allem aus den Steigerungsbedingungen und dem Lastenverzeichnis, extrahiert ein Sprachmodell strukturierte Steckbriefe: Termin und Ort, betroffenes Grundstück, betreibungsamtliche Schätzung, eingetragene Lasten, Zahlungsmodalitäten. Was ein Lastenverzeichnis ist und wie das Deckungsprinzip den tiefsten zulässigen Zuschlagspreis bestimmt, erklären wir im Wissensbereich, etwa im Artikel zum Deckungsprinzip.
Für die Extraktion gelten zwei Regeln. Erstens: Jede Zahl im Steckbrief trägt einen Quellenanker. Sie können nachvollziehen, aus welcher Stelle im Originaldokument ein Wert stammt. Zweitens: Was das Modell nicht sicher aus dem Dokument lesen kann, weisen wir als «nicht extrahierbar» aus. Es wird nie geschätzt, interpoliert oder erfunden.
Massgeblich bleiben in jedem Fall die amtlichen Originaldokumente. Unsere Steckbriefe sind eine Lesehilfe — kein Ersatz für die Lektüre der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses.
Anreicherung mit amtlichen Registern
Zu jedem Objekt ergänzen wir Kontext aus öffentlichen, amtlichen Quellen:
- ÖREB-Kataster: öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, etwa Zonenzugehörigkeit, Baulinien oder Gewässerraum.
- Lärmbelastung: Strassen- und Bahnlärm gemäss den Datensätzen des Bundesamts für Umwelt (BAFU).
- Kataster der belasteten Standorte: Hinweise darauf, ob ein Grundstück als belasteter Standort verzeichnet ist.
- Gebäude- und Wohnungsregister (GWR): Baujahr, Gebäudekategorie und weitere Gebäudedaten.
Wir verwenden keine kommerziellen Datenhändler und berechnen keine eigenen Marktwerte. Alles, was Sie im Steckbrief sehen, stammt aus amtlichen, öffentlich zugänglichen Quellen.
Zuschlagsergebnisse
Der Zuschlag wird an der Steigerung öffentlich verkündet; das Ergebnis ist also keine vertrauliche Information. Seit August 2026 erheben wir Zuschlagsergebnisse nach jedem Termin direkt beim zuständigen Betreibungs- oder Konkursamt — telefonisch oder schriftlich. Verweigert ein Amt die Auskunft, dokumentieren wir dies als verweigerte Auskunft. Auch hier gilt: keine Schätzungen, keine Hochrechnungen.
Datenschutz: objektzentriert
AuctionScout ist eine Objektdatenbank, keine Personendatenbank. Wir erfassen keine Schuldnerdaten, bieten keine Personensuche an und verwenden Namen aus den Publikationen nicht als Suchkriterium. Nach Ablauf des Steigerungstermins depersonalisieren wir die Einträge. Details dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Grenzen dieser Methodik
Unsere Daten sind so gut wie die Publikationen, auf denen sie beruhen. Drei Einschränkungen sollten Sie kennen:
- Publikationslücken sind möglich. Erscheint eine Steigerung weder im SHAB noch in einem angebundenen Kantonsblatt, erfassen wir sie nicht.
- Termine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden, etwa nach einem Rückzug der Betreibung oder einer Einigung der Parteien. Prüfen Sie den Stand vor einer Besichtigung oder Teilnahme direkt beim zuständigen Amt.
- Massgeblich sind in jedem Fall die Auskünfte und Dokumente der Betreibungs- und Konkursämter, nicht unsere Aufbereitung.
Finden Sie einen Fehler, freuen wir uns über eine Meldung an info@auctionscout.ch. Alle aktuellen Termine finden Sie in der Übersicht der Steigerungen.