Zwangsversteigerungen Kanton Jura
Der Jura ist ein kleiner, ländlich geprägter Markt: Zur Versteigerung kommen vor allem Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte in den Regionen Delémont, Ajoie und Freiberge — oft zu vergleichsweise moderaten Schätzwerten. Zuständig sind die Betreibungs- und Konkursbehörden des Kantons; der Termin findet in der Regel beim zuständigen Amt oder in der Region der Liegenschaft statt. Publiziert wird auf Französisch — AuctionScout bereitet die Kerndaten in deutschen Steckbriefen auf.
Im Kanton Jura läuft die Publikation primär über das SHAB und das kantonale Publikationsorgan (Journal officiel). AuctionScout überwacht die verfügbaren amtlichen Quellen; massgeblich bleibt die amtliche Publikation in französischer Sprache.
- Kommende Termine
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- Im Archiv
- 1
- Median Schätzwert
- CHF 770'600
Kommende Termine
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Vergangene und abgesagte Termine bleiben als Marktgedächtnis erhalten — inklusive Zuschlagsergebnis, sobald erfasst.
| Objekt | Termin | Schätzwert | Status |
|---|---|---|---|
| Mehrfamilienhaus · Porrentruy JU Mehrfamilienhaus · konkursamtlich | 30.06.2026 | CHF 770'600 | vorbei |
Häufige Fragen — Kanton Jura
Wo finden Grundstücksteigerungen im Kanton Jura statt?
Die Steigerung führt das zuständige Betreibungs- oder Konkursamt durch, in der Regel an seinem Amtssitz oder an einem vom Amt bezeichneten Ort in der Region der Liegenschaft. Ort und Zeit stehen in der amtlichen Publikation und in den Steigerungsbedingungen, die vorab beim Amt eingesehen werden können.
Wo publiziert der Kanton Jura seine Steigerungen?
Grundstücksteigerungen werden im SHAB und im kantonalen Publikationsorgan (Journal officiel) veröffentlicht, jeweils auf Französisch. AuctionScout überwacht diese Quellen und fasst Termin, Objekt, betreibungsamtliche Schätzung und Fristen in deutschen Steckbriefen zusammen.
Rechtlich massgeblich ist immer die amtliche Publikation.
Kann ich im Kanton Jura ohne Anmeldung mitbieten?
Grundsätzlich ja: Zwangsversteigerungen sind öffentlich, eine Voranmeldung ist im Regelfall nicht nötig. Am Termin müssen Sie sich ausweisen und die in den Steigerungsbedingungen verlangte Sicherheit leisten können. Bei landwirtschaftlichen Grundstücken können zusätzliche Erwerbsvoraussetzungen gelten — was im Einzelfall gilt, steht in den Steigerungsbedingungen.
Brauche ich für eine Steigerung im Jura eine Finanzierungsbestätigung?
Eine formelle Finanzierungsbestätigung wird in der Regel nicht verlangt. Üblich ist eine Anzahlung oder Sicherheitsleistung direkt am Termin; Höhe, Form und die Frist für die Restzahlung stehen in den Steigerungsbedingungen.
Da der Zuschlag verbindlich ist, sollten Sie die Finanzierung vor dem Termin mit Ihrer Bank klären — ein Finanzierungsvorbehalt ist an der Steigerung nicht möglich.
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