AuctionScout

Zwangsversteigerungen Kanton Basel-Stadt

Basel-Stadt ist ein reiner Stadtkanton mit den drei Gemeinden Basel, Riehen und Bettingen. Kommt es zu Grundstücksteigerungen, betreffen sie fast ausschliesslich städtische Objekte — Eigentumswohnungen, Mehrfamilien- und Geschäftshäuser, seltener Einfamilienhäuser in Riehen oder Bettingen. Für den ganzen Kanton sind je ein Betreibungsamt und ein Konkursamt zuständig; die Details des einzelnen Termins regelt die amtliche Publikation.

Basel-Stadt publiziert amtliche Bekanntmachungen im Kantonsblatt auf amtsblattportal.ch, Grundstücksteigerungen teils zusätzlich im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). AuctionScout liest beide Quellen und meldet neue Termine.

Kommende Termine
1
Im Archiv
0
Median Schätzwert
CHF 778'500

Kommende Termine

ObjektTerminSchätzwertStatus
5-Zimmer-Einfamilienhaus · Basel BS

Haus · betreibungsamtlich

15.09.2026in 5 WochenCHF 778'500neu

Häufige Fragen — Kanton Basel-Stadt

Wo finden Grundstücksteigerungen im Kanton Basel-Stadt statt?

Der Durchführungsort steht in der amtlichen Publikation. Üblich ist ein Termin beim zuständigen Amt in der Stadt Basel oder an einem eigens bezeichneten Ort.

Die Publikation nennt zudem die Auflagefrist, während der Sie die Steigerungsbedingungen und das Lastenverzeichnis einsehen können. Diese Unterlagen sind die Grundlage jeder seriösen Vorbereitung.

Wo publiziert der Kanton Basel-Stadt Zwangsversteigerungen?

Im Kantonsblatt Basel-Stadt, das auf amtsblattportal.ch erscheint. Je nach Fall wird die Steigerung zusätzlich im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.

AuctionScout überwacht beide Quellen und fasst die wichtigsten Angaben — Termin, Objekt, Schätzwert, Fristen — in einem Steckbrief zusammen.

Kann ich im Kanton Basel-Stadt ohne Anmeldung mitbieten?

Grundsätzlich ja. Zwangsversteigerungen nach SchKG sind öffentlich, eine vorgängige Anmeldung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Die Steigerungsbedingungen können jedoch eine Sicherheitsleistung vor Ort verlangen, etwa eine Anzahlung in bar oder mit Bankcheck. Prüfen Sie die Bedingungen deshalb vor dem Termin.

Brauche ich für eine Steigerung im Kanton Basel-Stadt eine Finanzierungsbestätigung?

Eine formelle Bestätigung ist keine gesetzliche Voraussetzung, um mitzubieten. Am Termin müssen Sie jedoch die verlangte Sicherheit leisten, und der restliche Zuschlagspreis ist innerhalb der in den Steigerungsbedingungen genannten Frist zu bezahlen.

Klären Sie die Finanzierung deshalb vor dem Termin mit Ihrer Bank. Einen Finanzierungsvorbehalt wie beim freihändigen Kauf gibt es bei der Steigerung nicht.

Neue Steigerung im Kanton Basel-Stadt? Erfahren Sie es zuerst.

Suchprofil mit Kanton, Objektart und Budget anlegen — die Alert-Mail kommt am Publikationstag.

Alert einrichten