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Zwangsversteigerungen Kanton Aargau

Der Aargau gehört zu den bevölkerungsreichsten Kantonen der Schweiz, und entsprechend regelmässig kommen hier Grundstücke zur Versteigerung. Objekte finden sich in allen Landesteilen — im Raum Aarau und Baden, im Fricktal, im Freiamt und entlang der Achsen Richtung Zürich und Basel — vom Einfamilienhaus über Stockwerkeigentum bis zur Gewerbeliegenschaft. Durchgeführt werden die Verfahren von den regional zuständigen Betreibungsämtern und Konkursbehörden; das zuständige Amt steht jeweils in der Publikation.

Im Aargau läuft die Publikation von Grundstücksteigerungen primär über das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) und die kantonalen Publikationsorgane. AuctionScout überwacht die verfügbaren amtlichen Quellen.

Kommende Termine
6
Im Archiv
0
Median Schätzwert
CHF 570'000

Kommende Termine

ObjektTerminSchätzwertStatus
Einfamilienhaus · Oberflachs AG

Haus · betreibungsamtlich

10.08.2026morgenCHF 526'000bald
Wohnung · Aarau AG

Wohnung · konkursamtlich

09.09.2026in 4 WochenCHF 570'000neu
5½-Zimmer-Wohnung · Oftringen Nr AG

Wohnung · betreibungsamtlich

17.09.2026in 6 Wochenneu
4½-Zimmer-Wohnung · Holziken AG

Wohnung · betreibungsamtlich

23.09.2026in 6 WochenCHF 415'000neu
Mehrfamilienhaus · Unterkulm Nr AG

Mehrfamilienhaus · betreibungsamtlich

07.10.2026in 8 WochenCHF 710'000neu
Wohnung · Bergdietikon AG

Wohnung · betreibungsamtlich

09.10.2026in 2 MonatenCHF 2'312'000neu

Häufige Fragen — Kanton Aargau

Wo finden Steigerungen im Kanton Aargau statt?

Am Ort, den das zuständige Betreibungs- oder Konkursamt in der Publikation festlegt — meist in Amtsräumen oder öffentlichen Lokalen in der Region, in der das Grundstück liegt.

Datum, Uhrzeit und Ort entnehmen Sie der amtlichen Publikation und den Steigerungsbedingungen, die vor dem Termin beim Amt zur Einsicht aufliegen.

Wo publiziert der Kanton Aargau Grundstücksteigerungen?

Primär im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) sowie über die kantonalen Publikationsorgane.

AuctionScout überwacht diese amtlichen Quellen laufend und fasst neue Termine in einem Steckbrief zusammen — mit Objektart, Gemeinde, Schätzwert und Termin.

Kann ich im Kanton Aargau ohne Anmeldung mitbieten?

Grundsätzlich ja: Betreibungsrechtliche Steigerungen sind öffentlich, jede handlungsfähige Person kann teilnehmen.

Entscheidend sind die Steigerungsbedingungen des zuständigen Amts. Sie legen fest, ob am Termin eine Sicherheit zu leisten ist und in welcher Form — häufig Bankcheck oder Bargeld. Lesen Sie die Bedingungen vor dem Termin; sie liegen zusammen mit dem Lastenverzeichnis beim Amt auf.

Brauche ich für eine Steigerung im Kanton Aargau eine Finanzierungsbestätigung?

Eine formelle Finanzierungsbestätigung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Am Termin ist aber in der Regel eine Anzahlung beziehungsweise Sicherheitsleistung zu erbringen; der Restbetrag ist innert der in den Steigerungsbedingungen genannten Frist zu bezahlen.

Klären Sie Ihre Finanzierung deshalb vor dem Termin mit der Bank — der Zuschlag verpflichtet sofort.

Neue Steigerung im Kanton Aargau? Erfahren Sie es zuerst.

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